Die Stadtgemeinde Pregarten unterstützt hiermit die Schaffung von Arbeitsplätzen in ihrem Gemeindegebiet und will damit beitragen die Betriebsstruktur zu verbessern und günstige Bedingungen für Wirtschaftsbetriebe zu erreichen.
Die Betriebe können eine Förderung in der Höhe von max. 50 Prozent der beglichenen Kommunalsteuer auf die Dauer von höchstens 3 Jahren beantragen. Die Bemessung der Förderung bezieht sich jedoch nur auf jene Arbeitsplätze, die gänzlich neu geschaffen werden. Hier finden Sie die Richtlinien für die Wirtschaftsförderung durch die Stadtgemeinde Pregarten:
Die Beihilfe zur Kinderbetreuung ist eine freiwillige soziale Leistung der Stadtgemeinde Pregarten, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die grundsätzlich nur Pregartner Eltern gewährt wird. Sie dient als Unterstützung und als Härteausgleich für Personen mit geringem Einkommen.
Förderungsbedingungen:
Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen
Umfasst werden alle Studienstandorte außerhalb von OÖ
Altersgrenze für den Förderbezug ist die Vollendung des 24. Lebensjahres (Stichtag = Semesterbeginn = 01.09. bzw. 01.02.)
Der Hauptwohnsitz in Pregarten muss während der geförderten Zeit aufrecht erhalten werden
Ansuchen sind semesterweise bis spätestens Ende Juni für das Sommersemester bzw. Ende November für das Wintersemester zu stellen (Auszahlungstermine Juli bzw. Dezember)
Eine Kopie des Semestertickets und der Inskriptionsbestätigung ist dabei vorzulegen
Die Förderhöhe umfasst die Preisdifferenz zum Hauptwohnsitz-Studienticket der jeweiligen Universitätsstadt, maximal jedoch 150 Euro pro Jahr bzw. 75 Euro pro Semester
Antrag zur Studentenförderung/Zuschuss für auswärts studierende Pregartner und Pregartnerinnen: