In der Finanzabteilung erfolgt die Budgetplanung und damit die Sicherstellung der Finanzierung der städtischen Leistungen.
Die Aufgaben umfassen:
Die laufende Gebarung, einschließlich der Vorschreibung von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben.
Die Finanzierung und Abwicklung von außerordentlichen Projekten, die wesentlich zur Entwicklung der Stadtgemeinde beitragen.
Die Finanzabteilung leitet die gesamte Gebarung der Stadtgemeinde Pregarten. Nach den Vorgaben der zuständigen politischen Organe werden der Voranschlag und der mittelfristige Finanzierungsplan erstellt, um die Finanzierung von Projekten und Vorhaben sicherzustellen. Die Einhebung und Vorschreibung von Steuern, Gebühren und Abgaben ermöglicht die Finanzierung der gemeindeeigenen Betriebe und Einrichtungen sowie die laufende Verwaltung unserer Stadt.
Wichtige steuerliche Einnahmen der Stadtgemeinde:
Kommunalsteuer
Grundsteuer
Einnahmen aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
Einnahmen aus Gebühren:
Anschluss- und Verbrauchsgebühren für Wasser und Kanal
In den Voranschlägen und mittelfristigen Finanzierungsplänen legt die Stadt fest, wie sie die Finanzierung ihrer Aufgaben künftig plant. In den Rechnungsabschlüssen wird dargestellt, wie die Finanzierung im abgelaufenen Rechnungsjahr tatsächlich erfolgt ist.
Prüfungsausschuss
Eines der wichtigsten Organe im Zusammenhang mit der Gebarung der Stadt ist der Prüfungsausschuss. Er prüft das Handeln der Organe der Stadt auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und erstattet dem Gemeinderat Bericht.
Wichtige Aufgaben, die von der Stadt zu finanzieren sind:
Errichtung und Erhaltung städtischer Gebäude wie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Errichtung und Erhaltung der betrieblichen Einrichtungen der Stadt wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllentsorgung, Hallen- und Freibad sowie der Bruckmühle Regionalentwicklung gemeinnützige GmbH
Errichtung und Erhaltung von Straßen, Wegen und Grünanlagen
Sicherstellung der Brandbekämpfung durch die Finanzierung von drei Feuerwehren im Gemeindegebiet
Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Beiträge an den Sozialhilfeverband zur Sicherstellung des Betriebs der Alten- und Pflegeheime, Tagesheimstätten, der Organisation der Mobilen Dienste, Abwicklung der Sozialhilfe und bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt
Beiträge zum Betrieb der Krankenanstalten